DAMC Emerging Market Bond Fund
(in Liquidation)

1. Warum wurde der Fonds/Teilfonds in Liquidation versetzt und seit wann läuft die Liquidation?

Der DAMC Emerging Market Bond Fund ist ein Teilfonds des DAMC-Funds in Liquidation (nachfolgend „Teilfonds“). Die Ci Fund Services AG, Austrasse 15, 9490 Vaduz, Fürstentum Liechtenstein, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer FL-0002.273.796-4, vormals Ahead Wealth Solutions AG (nachfolgend „Ci Fund“ oder „Liquidatorin“) ist seit dem Beschluss über die Auflösung des Teilfonds vom 21. März 2025 gemäss Art. 19 des Treuhandvertrages als Liquidatorin des Teilfonds bestellt und führt die Auflösung des Teilfonds in Übereinstimmung mit den konstituierenden Dokumenten sowie den aufsichtsrechtlichen Vorgaben, soweit im Rahmen der Liquidation anwendbar, durch.
Die Anleger des Teilfonds wurden mit Anlegerinformation vom 21.03.2025 ordnungsgemäss über die Liquidation des Teilfonds in Kenntnis gesetzt. Die Veröffentlichung der Anlegerinformation erfolgte gemäss Art. 19 des Treuhandvertrages auf der Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband als Publikationsorgan des AIF.

2. Welche Schritte umfasst die Liquidation (Verwertung der Anlagen, Einzug von Forderungen, Ausschüttungen, Abschluss)?

Bitte beachten Sie, dass die folgende Ausführung des Liquidationsverfahrens verkürzt dargestellt wurde und auf die wesentlichen Schritte und Informationen beschränkt wurde.
Zur Auflösung des Fonds oder Teilfonds ist ein Auflösungsbeschluss erforderlich. Die Auflösung des Teilfonds wurde mit Beschluss über die Auflösung vom 21. März 2025 gemäss Art 19 des Treuhandvertrages von der Ci Fund als AIFM gefasst. Im Anschluss sind die Anleger über die Auflösung in Kenntnis zu setzen; dies ist mit Anlegerinformation vom 21. März 2025 erfolgt. Zudem wurde über die Auflösung eine Meldung an die FMA vorgenommen.
Gemäss Art 19 (Beschluss zur Auflösung) des Treuhandvertrages hat der AIFM (die Liquidatorin) bei Auflösung des AIF oder eines seiner Teilfonds die Aktiven des AIF oder eines seiner Teilfonds im besten Interesse der Anleger unverzüglich zu liquidieren. Im Übrigen erfolgt die Liquidation des AIF bzw des entsprechenden Teilfonds gemäss den Bestimmungen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts („PGR“).
Im Rahmen der Liquidation hat die Liquidatorin insbesondere die laufenden Geschäfte zu beenden, die Vermögenswerte zu verwerten und noch ausstehende Forderungen einzuziehen. Nach vollständiger Verwertung der Aktiven und nach Befriedigung sämtlicher Verbindlichkeiten werden die verbleibenden Liquidationserlöse (sofern vorhanden) an die Anleger ausgeschüttet. Über die Ausschüttung sind die Anleger mittels entsprechender Anlegermitteilung zu informieren.
Zusammengefasst umfasst die Liquidation damit im Wesentlichen folgende Schritte:

  1. Beschluss über die Auflösung des Fonds bzw. Teilfonds,
  2. Information der Anleger über die Auflösung,
  3. Meldung an die FMA,
  4. Beendigung der laufenden Geschäfte,
  5. Verwertung der Anlagen / Versilberung der Aktiven,
  6. Einzug ausstehender Forderungen,
  7. Befriedigung sämtlicher Verbindlichkeiten,
  8. Ausschüttung der Liquidationserlöse an die Anleger,
  9. Information der Anleger über die Ausschüttung sowie
  10. formeller Abschluss der Liquidation nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften.
    Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der FMA-Wegleitung 2017/15 zur Auflösung und Liquidation eines alternativen Investmentfonds (AIF) nach dem AIFMG vom 2. Juni 2017.

3. Welcher aktuelle Stand der Liquidation besteht und welche Meilensteine wurden bereits erreicht?

Die Liquidation des Teilfonds wird durch die Liquidatorin Ci Fund durchgeführt und laufend vorangetrieben. Mit Anlegerinformation vom 18.07.2025 wurde die Durchführung einer Teilliquidationszahlung bekannt gemacht. Die dazu verwendete freie Liquidität konnte aus der Vereinnahmung eines der verbleibenden Zielinvestments (Anleihe der vietnamesischen Dat Xanh Group) generiert werden. Die Auszahlung erfolgte mit Valuta 24.07.2025. Die Veröffentlichung der Anlegerinformation erfolgte gemäss Art. 19 des Treuhandvertrages über die Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband als Publikationsorgan des AIF.

4. Welche Vermögenswerte sind derzeit noch im Fonds/Teilfonds enthalten (Übersicht nach Anlagekategorien)?

Der überwiegende Teil des verbliebenen Vermögens besteht aus den Anleihen der CIME Invest AG – Cime Invest 4% + 5.5% acc 21–27.08.2026 (ISIN: LI1133463011) sowie der PME Capital Financière AG – PME Cap. Fin. 3% + 4.25% acc 21–02.07.2027 (ISIN: LI1123804786). Zusätzlich hält der Teilfonds die Anleihe Fourcore Tech – 10 % 24–28.02.2026 (ISIN: DE000A3K5H67). Daneben bestehen Bankguthaben zur Deckung der laufenden Liquidationskosten und Durchsetzung der Anlegerinteressen. Ferner besteht eine Vereinbarung über vertragliche Kauf-, Rückerwerbs- bzw. Preisabsicherungsrechte im Zusammenhang mit den vorgenannten Anleihen der CIME Invest AG und der PME Capital Financière AG. Deren Durchsetzbarkeit gegenüber den verpflichteten Gegenparteien wird derzeit rechtlich geprüft und es wurden entsprechende Schritte zur Durchsetzung eingeleitet. Aufgrund der noch nicht abschliessend geklärten Durchsetzbarkeit und Bewertung konnten diese Rechte bislang nicht als eigenständige Position buchhalterisch erfasst werden.

5. Wie wird der Nettoinventarwert (NAV) bzw. der Liquidationswert während der Liquidation ermittelt und wie oft wird er aktualisiert?

Seit der Beschlussfassung über die Liquidation wird der Teilfonds nicht mehr nach dem Grundsatz der fortgeführten Geschäftstätigkeit („going concern“), sondern nach einem Liquidationsbewertungsansatz bewertet. Ziel ist nicht mehr die Abbildung eines fortlaufenden Marktwertes unter Annahme aktiver Bewirtschaftung, sondern die möglichst realistische Darstellung des voraussichtlich realisierbaren Werts der verbleibenden Vermögenswerte unter Berücksichtigung der Liquidationssituation.

Die Bewertung erfolgt stichtagsbezogen im Rahmen des jährlichen Zwischenliquidationsberichts. Grundlage sind jeweils verfügbare, objektiv nachvollziehbare Bewertungsparameter: (i) Liquide Mittel (Bankguthaben) werden zum Nominalwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen angesetzt und (ii) nicht börsennotierte bzw. illiquide Positionen werden anhand der vom Emittenten zur Verfügung gestellten Informationen (zb.: Vermögenslage, Liquiditätssituation, Zahlungsfähigkeit) sowie unter Berücksichtigung des tatsächlichen Zahlungsflusses beurteilt. Soweit keine hinreichend belastbaren, prüfbaren und aktuellen Finanz- und Bewertungsunterlagen vorliegen, muss die Position entsprechend abgeschrieben werden bis hin zum symbolischen Erinnerungswert in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer.

Bei den beiden Vermögenswerten CIME Invest AG (ISIN LI1133463011) und der PME Capital Financière AG (ISIN LI1123804786) liefert die jeweilige Emittentin, trotz mehrfacher Aufforderung, die erforderlichen Finanz- und Bewertungsunterlagen nicht, weshalb derzeit mangels ausreichender, prüfbarer und aktueller Finanz- und Bewertungsunterlagen der Emittentinnen sowie mangels belastbarer Marktpreise für diese beiden Anleihen kein objektivierbarer Liquidationswert ermittelt werden kann. In Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer wurden diese Positionen daher vorsorglich auf einen symbolischen Erinnerungswert abgeschrieben. Diese Bewertung stellt keine endgültige wirtschaftliche Wertfeststellung dar, sondern reflektiert die derzeit fehlende Bewertbarkeit auf einer belastbaren Datenbasis. Die Ci Funds als Liquidatorin hat die Emittentinnen wiederholt schriftlich zur Offenlegung sämtlicher für die Bewertung und Beurteilung der Vermögenslage relevanten Unterlagen aufgefordert. Dies umfasste insbesondere aktuelle Jahresabschlüsse, Zwischenabschlüsse, detaillierte Vermögensübersichten, Liquiditätsdarstellungen, Angaben zu Sicherheiten, Projektfortschrittsberichte sowie Bewertungsunterlagen. Darüber hinaus wurden entsprechende Informations- und Offenlegungsbegehren auch im Rahmen der abgehaltenen Gläubigerversammlung der beiden Emitteninnen thematisiert. Die Liquidatorin hat dort ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine sachgerechte Beurteilung vorgeschlagener Restrukturierungs- oder Verwertungsmassnahmen ohne vollständige und belastbare Unterlagen nicht möglich ist.

Da die Emittentinnen bislang keine ausreichenden und belastbaren Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, die eine verlässliche Bewertung der Vermögenswerte ermöglichen würden, prüft die Liquidatorin derzeit weitere rechtliche Schritte gegenüber den Emittentinnen. Ziel ist es, die erforderlichen Informationen durchzusetzen und die Interessen der Anleger bestmöglich zu wahren.

Sonstige Rechte: Vertragliche Kauf-, Rückerwerbs- oder Preisabsicherungsrechte werden so lange nicht als eigenständige aktivierte Vermögensposition bilanziert, wie deren Durchsetzbarkeit und wirtschaftlicher Realisierungswert nicht hinreichend verlässlich quantifizierbar sind.
Eine regelmässige Aktualisierung des NAV bzw. Liquidationswerts erfolgt mindestens einmal jährlich im Zwischenliquidationsbericht. Sollten wesentliche neue Informationen eintreten, wird geprüft, ob eine ausserordentliche Anpassung der Bewertung vorzunehmen ist.

6. Wie werden schwer bewertbare oder illiquide Positionen bewertet (z.B. Anleihen ohne Marktpreise, Forderungen, Claims)?

Schwer bewertbare oder illiquide Positionen werden im Rahmen des Liquidationsbewertungsansatzes anhand eines strukturierten Prüf- und Bewertungsverfahrens beurteilt.

Bei den Anleihen der CIME Invest AG (ISIN LI1133463011) und der PME Capital Financière AG (ISIN LI1123804786) liegen derzeit weder Marktpreise noch ausreichende, prüfbare Finanz- und Bewertungsunterlagen der Emittentinnen vor. Zudem wurden seit 2023 keine Zinszahlungen mehr geleistet. Die ausstehenden Zinsforderungen werden aktiv geltend gemacht bzw. eingefordert. Aufgrund dieser Kombination aus fehlender Transparenz, eingeschränkter Bewertbarkeit der zugrunde liegenden Vermögenswerte und ausbleibendem Zahlungsfluss konnte kein objektivierbarer Markt- oder Liquidationswert ermittelt werden. In Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer wurden diese Positionen daher vorsorglich auf einen symbolischen Erinnerungswert abgeschrieben. Diese Bewertung reflektiert die derzeit fehlende belastbare Bewertungsgrundlage und stellt keine abschliessende wirtschaftliche Wertfeststellung dar.

Für die Anleihe Fourcore Tech 10 % 24–28.02.2026 (ISIN DE000A3K5H67) existiert seit 2025 aufgrund mangelnder Liquidität kein Marktpreis mehr. Die Bewertung erfolgt daher gemäss den Vorgaben für illiquide Positionen (siehe oben Punkt 5).

7. Welche Kosten entstehen im Rahmen der Liquidation (Liquidatorin, Rechtsberatung, Audit, Verwahrstelle, Transaktionen) und wie wirken sie sich aus?

Die Kosten der Auflösung gehen zu Lasten des Nettovermögens des Teilfonds gemäss Art. 21 des Treuhandvertrages. Dies beinhaltet die laufenden Gebühren der Liquidatorin, der Verwahrstelle sowie des Auditors. Daneben fallen insbesondere Transaktionskosten im Rahmen der Veräusserung von Vermögenswerten sowie Kosten zur Durchsetzung der Rechtsansprüche des Teilfonds aus den gehaltenen Vermögenswerten an. Als Orientierung finden sich in den konstituierenden Dokumenten unter X». Kosten und Gebühren» Auflistungen von Kostenpunkten, welche im Liquidationsszenario sinngemäss herangezogen werden können.

8. Wann sind (Teil-)Ausschüttungen geplant, in welcher Form erfolgen sie und wie werden sie kommuniziert?

Eine weitere Ausschüttung folgt, sobald Rechtssicherheit über realisierbare Rückflüsse besteht und dies im Interesse der Anleger verantwortbar ist.
Die Art und Form der Ausschüttung wird gemäss Art 19 des Treuhandvertrages über die Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband als Publikationsplattform des AIF bekannt gemacht.

9. Gibt es ein erwartetes Datum für die Schlussausschüttung bzw. für das Ende der Liquidation?

Ein belastbarer Zeitrahmen für den Abschluss des Liquidationsprozesses kann derzeit nicht angegeben werden. Der Abschluss hängt insbesondere davon ab, ob und in welchem Umfang die für Bewertung und Verwertung erforderlichen Unterlagen bereitgestellt werden, die Zahlungsflüsse bzw. Verwertungen sämtlicher Vermögenswerte realisiert werden können und potenzielle vertragliche Ansprüche rechtlich durchgesetzt oder vergleichsweise geregelt werden können. Die Liquidatorin wird die Anleger über wesentliche Entwicklungen fortlaufend informieren.

10. Sind Rücknahmen oder Übertragungen von Anteilen während der Liquidation möglich, oder sind sie ausgesetzt? Wenn möglich: unter welchen Bedingungen?

Gemäss Art 19 des Treuhandvertrages werden vom Tag des Auflösungsbeschlusses an keine Anteile mehr ausgegeben, umgetauscht oder zurückgenommen (Primärmarkt). Eine Übertragung der Anteile des Teilfonds wird durch die Liquidation nicht berührt und kann unter Berücksichtigung von vertraglichen und gesetzlichen Bedingungen bilateral zwischen den involvierten Parteien ausserhalb des Einflussbereichs der Liquidatorin erfolgen (Sekundärmarkt).

11. Welche Informationen liegen zur finanziellen Lage der CIME Invest AG und der PME Capital Financiere AG vor, soweit für den Fonds relevant?

Der Liquidatorin liegen zu den beiden Emittentinnen CIME Invest AG und PME Capital Financière AG keine prüfbaren, aktuellen und verwertbaren Finanzinformationen vor. Ebenso wie zu den Vermögenswerten wurden trotz mehrfacher Aufforderungen durch die Liquidatorin auch zu den Emittentinnen selbst keine Finanzinformationen übermittelt. Die Liquidatorin prüft auch hier weitere rechtliche Schritte gegen die Emittentinnen.

12. Welche Informationen liegen zur Werthaltigkeit bzw. Einbringlichkeit der vom Fonds gehaltenen Anleihen vor (Zahlungsstatus, Restrukturierung, Ausfallereignisse)?

Wie bereits in Punkt 11 ausgeführt liegen hinsichtlich der Emittentinnen CIME Invest AG und PME Capital Financière AG keine geprüften oder ungeprüften Jahresabschlüsse oder objektive Drittbewertungen vor. Mangels Informationen zur finanziellen Situation der Emittentinnen ist eine Bewertung der Werthaltigkeit und Einbringlichkeit der vom Teilfonds gehalten Anleihen nicht möglich.

Vor diesem Hintergrund hat die Liquidatorin, Ci Fund, bereits im Jahresbericht vom 31. Dezember 2024 die beiden Positionen (Anleihen) auf einen symbolischen Wert abgewertet. Die Emittentinnen wurden diesbezüglich mehrfach gemahnt. Da die angeforderten Informationen bislang nicht vorgelegt wurden, beabsichtigt Ci Fund, zeitnah weitere rechtliche Schritte einzuleiten, um seinen Anspruch auf Informationserteilung durchzusetzen.

13. Welche Massnahmen wurden ergriffen, um Gläubigerrechte des Fonds zu wahren (Forderungsanmeldung, Rechtsverfolgung, Verhandlungen, Vergleichsoptionen)?

Es wurde am 5. Juni 2025 eine Gläubigerversammlung der CIME und der PME abgehalten. Ci Fund hat an den Gläubigerversammlungen teilgenommen um dort die Interessen der Anleger zu vertreten (siehe Anlegermitteilung vom 05.12.2025). Im Rahmen der Gläubigerversammlungen wurde über den aktuellen Status von ausstehenden Darlehensverbindlichkeiten sowie der emittierten Anleihen informiert. Im Zuge der Versammlung wurde seitens der Emittentinnen in Aussicht gestellt, die ausstehenden Anleihen zurückzuführen.

Aufgrund unzureichender Transparenz und fehlender Unterlagen konnte mehreren vorgeschlagenen Massnahmen nicht zugestimmt werden. Dies betraf insbesondere Anträge, die aus Sicht der Ci Fund eine potenzielle Verringerung bestehender Gläubigerrechte zur Folge gehabt hätten und jedenfalls mangels belastbarer Finanzinformationen nicht sachgerecht beurteilt werden konnten.

Die Liquidatorin des Teilfonds wird weiterhin an einschlägigen Versammlungen teilnehmen, sofern diese von den Emittentinnen einberufen werden.

14. Haben Gläubigerversammlungen der relevanten Emittenten stattgefunden? Wenn ja: wann, zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis?

Es wurde am 5. Juni 2025 eine Gläubigerversammlung der CIME und der PME abgehalten. Ci Fund hat an den Gläubigerversammlungen teilgenommen um dort die Interessen der Anleger zu vertreten (siehe Anlegermitteilung vom 05.12.2025). Im Rahmen der Gläubigerversammlungen wurde über den aktuellen Status von ausstehenden Darlehensverbindlichkeiten sowie der emittierten Anleihen informiert. Im Zuge der Versammlung wurde seitens der Emittentinnen in Aussicht gestellt, die ausstehenden Anleihen zurückzuführen.

Aufgrund unzureichender Transparenz und fehlender Unterlagen konnte mehreren vorgeschlagenen Massnahmen nicht zugestimmt werden. Dies betraf insbesondere Anträge, die aus Sicht der Ci Fund eine potenzielle Verringerung bestehender Gläubigerrechte zur Folge gehabt hätten und jedenfalls mangels belastbarer Finanzinformationen nicht sachgerecht beurteilt werden konnten.

Die Liquidatorin des Teilfonds wird weiterhin an einschlägigen Versammlungen teilnehmen, sofern diese von den Emittentinnen einberufen werden.

15. Haben weitere Gläubigerversammlungen stattgefunden oder wurden solche einberufen?

Nach aktuellem Kenntnisstand der Liquidatorin wurden keine weiteren Gläubigerversammlungen einberufen, die die vom Teilfonds gehaltenen Anleihen betreffen, ohne dass der Teilfonds hierzu ordnungsgemäss informiert wurde. Sofern weitere Versammlungen stattfinden oder einberufen werden, wird die Liquidatorin daran teilnehmen und die Anleger im Rahmen des Informationsportals über wesentliche Entwicklungen informieren.

16. Welche Beschlüsse wurden in den jeweiligen Gläubigerversammlungen der Emittenten gefasst (z.B. Stundung, Haircut, Laufzeitänderung, Sicherheiten, Rang)?

In der am 5. Juni 2025 abgehaltenen Gläubigerversammlung der CIME und der PME – an der die Liquidatorin teilgenommen hat, um die Interessen der Anleger zu vertreten – wurden keine rechtsgültig zustandegekommenen Beschlüsse gefasst. Die Liquidatorin hat zudem keine ordnungsgemäss ausgefertigten Protokolle über die Gläubigerversammlung der Emittentinnen erhalten.

17. Welche Massnahmen wurden in den Gläubigerversammlungen vorgeschlagen und wie hat der Fonds (über die Liquidatorin) abgestimmt bzw. warum nicht?

Siehe Punkt 14

18. Gab oder gibt es weitere (geplante) Gläubigerversammlungen, die die vom Fonds gehaltenen Anleihen betreffen (Einberufungen, Termine)?

Dem Teilfonds sind derzeit keine weiteren geplanten Gläubigerversammlungen der Emittentinnen (CIME und der PME) bekannt.

19. Bestehen Kauf-, Rückkauf- oder Preissicherungsmechanismen zugunsten des Fonds ? Falls ja, wer sind die Gegenparteien?

Ja, es besteht ein vertraglicher Preissicherungsmechanismus (Verkaufsoption). Die Gegenparteien sind die DAMC Dynamic Asset Management Company (Luxemburg) S.A., die Mattig Management Partner AG, Schwyz sowie Herr Andreas Mattig, Zug (gemeinsam bezeichnet als die «Qualifizierten Anteilsinhaber»).

20. Wurden diese Rechte ausgeübt? Wenn nein: aus welchen Gründen wurde von einer Ausübung abgesehen?

Die Liquidatorin des Teilfonds steht derzeit in Verhandlungen mit den Qualifizierten Anteilsinhabern und erwägt eine gütliche Einigung im Sinne der Anleger. Sollten diese Verhandlungen scheitern, wird der Teilfonds prüfen, ob und welche rechtliche Schritte im Sinne der Anleger getroffen werden.

21. Welche vertraglichen Kauf-, Rückkauf- oder Preissicherungsmechanismen zugunsten des Fonds bestehen und wer sind die jeweiligen Gegenparteien?

Relevante und der Liquidatorin zugängliche Informationen und Dokumente werden den Anlegern im Rahmen dieser Anlegerwebseite zur Verfügung gestellt. Die Liquidatorin wird bei Erhalt von neuen Informationen und Dokumente die Anlegerwebseite updaten und auf diesem Wege den Anlegern neue Informationen zur Verfügung stellen. Zudem werden Informationen betreffend die Auflösung des Teilfonds auf der Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband (www.lafv.li) als Publikationsorgan des AIF bzw. der Teilfonds veröffentlicht (gemäss Art 18 Treuhandvertrag).

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